Ärztliche Atteste

Von vielen Stellen (Ämter, Polizei, Gerichte, Arbeitgeber, Versicherungen, Schulen)
werden ärztliche Atteste bzw. Bescheinigungen verlangt.

Bitte bedenken Sie:

  • Nur wenn uns Untersuchungsergebnisse vorliegen können wir etwas bescheinigen.
  • Bei vielen Bescheinigungen handelt es sich nicht um eine Krankenkassenleistung.
    Für diese und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Untersuchungen erstellen
    wir eine Rechnung nach der GOÄ (GebührenOrdnung für Ärzte).