Akupunktur • spezielle Schmerztherapien • alternativmedizinische Therapien • Orthopathie
Ärztliche Atteste
Von vielen Stellen (Ämter, Polizei, Gerichte, Arbeitgeber, Versicherungen, Schulen)
werden ärztliche Atteste bzw. Bescheinigungen verlangt.
Bitte bedenken Sie:
- Nur wenn uns Untersuchungsergebnisse vorliegen können wir etwas bescheinigen.
- Bei vielen Bescheinigungen handelt es sich nicht um eine Krankenkassenleistung.
Für diese und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Untersuchungen erstellen
wir eine Rechnung nach der GOÄ (GebührenOrdnung für Ärzte).