Führerscheinuntersuchung

Zur Erlangung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für Lkw- und Taxifahrer ist eine
Untersuchung seit dem 1. Januar 1999 erforderlich.
Diese umfaßt:

  • Beratung vom Arzt
  • komplette körperliche Untersuchung
  • Urinuntersuchung
  • Blutuntersuchung
  • Attest zur Fahrtauglichkeit

Eine dazugeörige augenärztliche Untersuchung kann nur bei einem Facharzt
für Augenheilkunde durchgeführt werden.